Phytosanitäre Importkontrolle
Um das Risiko einer Einschleppung von Schädlingen so gering wie möglich zu halten, unterliegen Pflanzen und pflanzliche Produkte bei der Einfuhr in das Zollgebiet der Europäischen Union einer pflanzengesundheitlichen Kontrolle.
Änderungen seit 14. Dezember 2019
Seit 14.12.2019 durch die Umsetzung der neuen phytosanitären Bestimmungen benötigen über die bestehenden Zeugnispflichten alle Pflanzen und frische pflanzliche Produkte bei der Einfuhr in die EU ein Pflanzengesundheitszeugnis und müssen zur Durchführung der phytosanitären Importkontrolle angemeldet werden. Die Importkontrolle wird bei bestimmten pflanzlichen Produkten mit unterschiedlicher Kontrollfrequenz durchgeführt werden. Nähere Informationen diesbezüglich sind hier zu finden.
Zusätzlich gilt für bestimmte Hochrisikopflanzen ab 14.12.2019 ein Einfuhrverbot aus Drittländern. Nähere Informationen diesbezüglich sind unter der Fachmeldung "Aktualisierung der Einfuhrverbote von Hochrisikopflanzen" zu finden.
Für die Durchführung der phytosanitären Importkontrolle sind für den landwirtschaftlichen Bereich das Bundesamt für Ernährungssicherheit und für den forstwirtschaftlichen Bereich das Bundesamt für Wald zuständig.