Phytosanitäre Importkontrolle

Um das Risiko einer Einschleppung von Schädlingen so gering wie möglich zu halten, unterliegen Pflanzen und pflanzliche Produkte bei der Einfuhr in das Zollgebiet der Europäischen Union einer pflanzengesundheitlichen Kontrolle.

Nähere Informationen diesbezüglich sind hier zu finden.

Für die Durchführung der phytosanitären Importkontrolle sind in Österreich für den landwirtschaftlichen Bereich das Bundesamt für Ernährungssicherheit und für den forstwirtschaftlichen Bereich das Bundesamt für Wald zuständig.