Thaumatotibia leucotreta (englisch: False Codling Moth)

Um welchen Schädling handelt es sich?

Thaumatotibia leucotreta ist ein dämmerungs- bis nachtaktiver Falter aus der Familie der Wickler (Tortricidae). Ursprünglich beheimatet ist der Falter in Ländern des afrikanischen Kontinents. Das schädigende Stadium von T. leucotreta ist das Larvenstadium. Die Eiablage erfolgt direkt auf die Schale von Früchten. Von einem Weibchen können mehrere Hundert Eier abgelegt werden. Die frisch geschlüpfte Raupe bohrt sich in die Frucht ein und beginnt entweder direkt mit dem Fraß unter der Schale oder bohrt sich tiefer ein. Am Ende der Raupenentwicklung findet die Verpuppung in der Erde oder unter Falllaub statt.

T. leucotreta ist ein sehr polyphager Schädling, das bedeutet, dass eine Vielzahl von verschiedenen Fruchtarten befallen werden. Zu den wichtigsten Wirtspflanzen zählen Capsicum spp. (z.B. Paprika, Chili), Citrus spp. (Zitrusfrüchte), Prunus spp. (z.B. Pfirsich, Zwetschke) und Punica granatum (Granatapfel).

Was sind die Einschleppungswege und wie erfolgt die Ausbreitung?

Die größte Gefahr der Einschleppung geht durch den Import von Früchten aus den Befallsländern aus. Hierbei spielen Zitrusfrüchte, Chili/Paprika, Pfirsich/Nektarine und Granatäpfel eine große Rolle. Die Einbohrlöcher der Raupen sind bei einer physischen Kontrolle gut zu erkennen. Die Eier, die vom Weibchen direkt auf die Schale abgelegt werden, sind hingegen sehr schwer bis gar nicht zu erkennen.

Was wird getan, um die Einschleppung und Verbreitung zu verhindern?

Thaumatotibia leucotreta ist als Unionsquarantäneschädling (--> Prioritärer Schädling) gelistet und unterliegt dadurch bestimmten amtlichen Überwachungs- und Bekämpfungsmaßnahmen. Die Import-Bestimmungen haben u.a. zur Folge, dass die zuständigen Behörden (in Österreich das BAES) geeignete Maßnahmen,  bis hin zur Vernichtung der Sendung, treffen können, sofern ein Befall mit T. leucotreta während einer Importkontrolle festgestellt wird. Darüber hinaus müssen bestimmte Früchte mit Ursprung in einem afrikanischen Land und Israel "zusätzliche Erklärungen" auf dem Pflanzengesundheitszeugnis vermerkt haben.

Wie kann ein Befall mit dem Schädling erkannt werden?

Wie viele andere Wickler sind auch die adulten Falter von T. leucotreta eher klein (7 – 10 mm). Auch die Farbgebung ist für Wickler typisch. Auf den ersten Blick eine unauffällige grau-braune Färbung (Bild 1), kann man beim genaueren Hinsehen eine überraschende Vielfalt erkennen. Wahrscheinlicher ist aber, dass die Symptome des schädigenden Stadiums (Larven) zuerst ins Auge fallen. Durch das Eindringen der Larve in die Frucht entsteht ein Einbohrloch (Bild 2). Die befallenen Früchte weisen meist eine kreisrunde faulige Stelle auf. Eröffnet man diese, so befindet sich die Raupe direkt unter der Schale oder jedoch tiefer eingebohrt (Bild 3). Die Färbung der Raupe reicht von hellbraun bis rosa, wobei die Kopfkapsel deutlich dunkler ist (Bild 4).

Bitte melden Sie Verdachtsfälle an den zuständigen Pflanzenschutzdienst Ihres Bundeslandes!

Welche Pflanzen wären in Österreich gefährdet?

Hinsichtlich des Klimas ist davon auszugehen, dass eine permanente Freilandetablierung nur in den südlichen Mitgliedsländern der EU möglich ist. Für Österreich könnte Thaumatotibia leucotreta im Falle einer Einschleppung, ähnlich wie die Tomatenminiermotte (Tuta absoluta), zu einem Glashausschädling werden. Im Besonderen könnten die Paprika-Kulturen entsprechend betroffen sein. Die Raupen verursachen hohe Schäden einerseits durch den direkten Fraß und andererseits durch Sekundärinfektionen wie bspw. Pilzerkrankungen. Darüber hinaus kommt es zu Frühreifung und zum Abwurf befallener Früchte. Von einer Überwinterung wäre in Österreich nur in permanent-beheizten Glashausanlagen, in denen durchgehend Wirtspflanzen zur Verfügung stehen, auszugehen.

Wo kann ich weitere Informationen zum Schädling finden?

 

Für den Inhalt verantwortlich:

Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Amtlicher Pflanzenschutzdienst

DI Christina Topitschnig
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Stand der Information: Jänner 2018