Häufige Funde von Ralstonia pseudosolanacearum an Ingwer und Kurkuma
Im Gartenbau wird der Anbau wärmeliebender, exotischer Pflanzen, wie z.B. Ingwer und Kurkuma immer beliebter. Zur Anzucht der Pflanzen werden dabei häufig Rhizome verwendet, die zu Lebensmittelzwecken importiert wurden.
Weniger bekannt ist, dass damit ein hohes Risiko der Einschleppung von Pflanzenkrankheiten verbunden ist. Im Zuge von Kontrollen an importierten Knollen aus Südamerika und Südostasien wurde wiederholt das Bakterium Ralstonia pseudosolanacearum nachgewiesen. Lebensmittel sollten aber nicht für den Anbau von Pflanzen verwendet werden. Als Folge dieser unsachgemäßen Anwendung als Pflanzmaterial kam es in Deutschland, der Schweiz und Slowenien zu mehreren Ausbrüchen des Bakteriums in Anpflanzungen von Ingwer in Folientunneln.
R. pseudosolanacearum ist ein Bakterium, das als Unionsquarantäneschädling eingestuft ist. Es breitet sich in den Leitbündeln der Pflanzen aus und verursacht eine Welke infizierter Pflanzen und in der Folge deren Absterben. Das Bakterium vermehrt sich rasant unter warmen, feuchten Bedingungen, und der austretende Bakterienschleim wird sehr leicht von einer Pflanze zur nächsten übertragen. Problematisch ist zudem, dass R. pseudosolanacearum ein enorm breites Wirtsspektrum hat und auch in Flussläufen, Bewässerungsteichen etc. nachgewiesen werden kann (die Verwendung als Gießwasser trägt zur weiteren Verbreitung bei). Bei einer Einschleppung und Ausbreitung in Österreich könnte R. pseudosolanacearum zu großen Problemen bei einer Reihe sehr wichtiger Kulturpflanzen führen. Insbesondere Kartoffeln, Tomaten, Paprika aber auch Zierpflanzen wie Rosen etc. sind sehr anfällig. Eine Behandlung infizierter Pflanzen ist nicht möglich.
In Österreich wurde R. pseudosolanacearum bislang nicht nachgewiesen. Im Zuge der phytosanitären Importkontrolle an den Eintrittstellen in Österreich (z.B. am Flughafen Wien) werden vom Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) risikobasiert Proben von Ingwer und Kurkuma gezogen und im nationalen Referenzlabor der AGES untersucht. Zur Früherkennung eingeschleppter Populationen führen die Pflanzenschutzdienste in den neun Bundesländern eine risikobasierte Überwachung durch.
Ralstonia pseudodolanacearum ist ein meldepflichtiger Unionsquarantäneschädling (Meldungen von Verdachtsfällen sind an den Amtlichen Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Bundeslandes zu richten).
Ein Überblick zur Biologie und zum Erkennen der Symptome finden sich in der Richtlinie Landwirtschaft. Nähere Informationen der EPPO zu Ralstonia pseudodolanacearum sind unter folgendem Link abrufbar:
Die Gartensaison hat begonnen – Saatgut aus aller Welt
Der Frühling kommt und damit beginnt auch wieder die Garten- und Pflanzsaison. Um neue Gemüsesorten oder Blumensamen am Balkon oder im Garten anzupflanzen wird das Saatgut oftmals schnell und einfach über den Onlineshop im Internet bestellt. Auch wenn die Bestellung ganz einfach erscheint sind hier Bestimmungen für die Einfuhr und auch im EU-Binnenmarkt zu beachten. Je nach Herkunft des Saatguts kommen spezifische phytosanitäre Vorschriften zur Anwendung.
Jegliches Saatgut aus Nicht-EU Ländern muss von einem Pflanzengesundheitszeugnis des Exportlandes begleitet und an der 1. EU-Eintrittsstelle phytosanitär kontrolliert werden. Ebenso beliebte Geschenke, wie Grußkarten oder Briefpapier mit Blumensamen sind von den genannten Einfuhrbestimmungen betroffen. Die Anmeldung zur phytosanitären Importkontrolle wird im Regelfall durch das für die Sendung verantwortliche Transportunternehmen abgewickelt. WICHTIG - Vor der Bestellung ist abzuklären ob das jeweilige Transportunternehmen die Abwicklung von phytosanitär kontrollpflichtigen Waren übernimmt. Ansonsten kann es passieren, dass das Saatgut in das Exportland zurückgeschickt wird.
Durch diese Vorschriften und Bestimmungen wird sichergestellt, dass die Samen die pflanzengesundheitlichen Einfuhrbedingungen in die Europäische Union erfüllen und keine gefährlichen Schädlinge oder Pflanzenkrankheiten eingeschleppt werden. So muss z.B Tomaten-, Paprika-, Pfefferoni und Chilisaatgut bei der Einfuhr aus bestimmten Nicht-EU-Ländern einer Laboruntersuchung auf das Tomato brown rugose fruit virus (ToBRFV) unterzogen werden, um sicherzustellen, dass das eingeführte Saatgut frei von dieser Pflanzenkrankheit ist und eine Übertragung und Ausbreitung auf andere Arten von Solanaceae (Familie der Nachtschattengewächse) ausgeschlossen werden kann.
Alle weiteren Details und Bestimmungen zur Einfuhr von Pflanzen, Samen, Obst und Gemüse aus Nicht-EU-Ländern können auch in den FAQ’s zur phytosanitären Importkontrolle nachgelesen werden.
Notfallpläne für prioritäre Schädlinge
In Österreich wurde in Kooperation mit den zuständigen Behörden und Diensten der spezifische Notfallplan für Xylella fastidiosa veröffentlicht.