Aktuelle Informationen

Jänner / Februar 2026

Neuer Beitrag zu Grapevine flavescence dorée phytoplasma

Grapevine flavescence dorée phytoplasma (GFDp) ist von zunehmender Bedeutung in Österreich. Die im Anhang VIII der VO (EU) 2019/2072 vorgegebenen Maßnahmen zur Produktion von Rebmaterial (inkl. Edelreiser und Unterlagen) werden in diesem Beitrag beschrieben.

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Neuer Beitrag zu Curtobacterium flaccumfaciens pv. flaccumfaciens

Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1316 schreibt befristete Maßnahmen zum Schutz des Gebiets der Union gegen die Einschleppung, Ansiedlung und Ausbreitung von Curtobacterium flaccumfaciens pv. flaccumfaciens vor.

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Informationen zu Popillia japonica wurden aktualisiert

Im Jahr 2025 wurden, neben dem Erstfund des Japankäfers für Österreich, noch 4 weitere Japankäfer in den Bundesländern Vorarlberg und Tirol gefunden. Es wurden u.a. die Informationen über die Maßnahmen im Falle eines Auftretens in abgegrenzten Gebieten ergänzt.

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Informationen zu Anoplophora chinensis wurden aktualisiert

Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2461 ist eine Aktualisierung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2095 und enthält geänderte Maßnahmen zur Tilgung und zur Verhinderung der Ausbreitung von Anoplophora chinensis.

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Informationen zu Aromia bungii wurden aktualisiert

Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2520 enthält Maßnahmen zur Tilgung und zur Verhinderung der Ausbreitung von Aromia bungii und ersetzt den Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1503.

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Phytosanitäre Bestimmungen über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen!

Aufgrund der rasanten Entwicklungen bei den Transportkapazitäten in den letzten Jahrzehnten ist der globale Handel zu einem immer bedeutenderen Wirtschaftsfaktor geworden. Damit verbunden kam es zu einem raschen Ansteigen der Anzahl neu eingeschleppter Schädlinge in die EU, viele von ihnen mit mittlerweile weiter Verbreitung in der EU. Ihre Bekämpfung führt nicht nur zu Ertragseinbußen, sondern auch zu einer Intensivierung der Pflanzenproduktion.

Um diesem Prozess in Zukunft effizienter entgegenwirken zu können, gilt seit dem 14. Dezember 2019 eine neue EU-Verordnung über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen, die VO (EU) 2016/2031. Diese Verordnung löste die bisher bestehende Richtlinie 2000/29/EG ab und dadurch ist es zu umfassenden Änderungen der pflanzengesundheitlichen Bestimmungen in der EU gekommen. Mit gezielteren Maßnahmen, u.a. mit einem Schwerpunkt auf dem Vorsorgeprinzip, und zusätzlichen Instrumenten sollen die Einschleppung und Verbreitung von neuen und besonders gefährlichen Schädlingen vermieden werden. Zusätzlich gelten auch harmonisierte Verfahren für amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten, festgelegt durch die neue Kontroll-VO (EU) 2017/625.

In Österreich sind Begleitmaßnahmen zur ordnungsgemäßen Durchführung der Verordnungen in einem neuen Pflanzenschutzgesetz und einer neuen Pflanzenschutzverordnung national festgelegt.

Die grundlegendsten Änderungen sind folgende:

Diese Bestimmungen tragen dazu bei, das Pflanzengesundheitssystem in der EU noch sicherer zu machen, um einen ausreichenden Schutz unserer heimischen Land- und Forstwirtschaft gewährleisten zu können.

Auf dieser Webseite werden laufend die wichtigsten Änderungen sowie die neuen Rechtsgrundlagen und weitere Informationen in Bezug auf die neuen phytosanitären Bestimmungen zur Verfügung gestellt werden.

Zum neuen Pflanzenpass-System wird hier ein Katalog mit häufig gestellten Fragen und Antworten (FAQs) zur Verfügung gestellt:

Für Unternehmer werden zur Ausstellung von Pflanzenpässen Leitlinien zur Verfügung gestellt. Diese dienen als Hilfestellung zur Erfüllung der Pflanzenpassbestimmungen bei der Produktion von Standard-Vermehrungsmaterial:

Die Rechtlichen Grundlagen zu den neuen phytosanitären Bestimmungen sind hier zu finden: