Unternehmerleitlinie Kernobst

Anforderungen an die Vermehrungsfläche und das Vermehrungsmaterial

Quarantäneschädlinge (QS)

Mit der Ausstellung und Anbringung des Pflanzenpasses wird bestätigt, dass die Pflanzen zu geeigneten Zeitpunkten kontrolliert wurden und frei von Quarantäneschädlingen sind. Insbesondere beim Import aus Drittstaaten oder bei Zukauf von Pflanzmaterial aus Befallsgebieten in der EU besteht das Risiko der Einschleppung von QS. Beispiele für relevante in der EU auftretende QS im Kernobst sind der Zitrusbockkäfer (Anoplophora chinensis) und der Rundköpfige Apfelbaumbohrer (Saperda candida).

Weitere spezifische Informationen zu diesen Schädlingen und zu anderen relevanten QS an Laubgehölzen (inkl. Kernobst) finden Sie in der Richtlinie Landwirtschaft (veröffentlicht in den Amtlichen Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit).

Für die Verbringung in Feuerbrandschutzgebiete ist ein Schutzgebietspflanzenpass notwendig.

Sofern der Pflanzenschutzdienst des Bundeslandes dies nicht gesondert anordnet, bestehen über die Pflanzenpassbestimmungen hinaus keine detaillierten Maßnahmen für die Verbringung von Kernobstgehölzen innerhalb der EU.

Bei Verdacht des Auftretens eines QS nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Amtlichen Pflanzenschutzdienst Ihres Bundeslandes auf.

Weitere geregelte Schädlinge (UNQS)

Mit der Ausstellung des Pflanzenpasses wird weiters bestätigt, dass die nachstehenden Krankheiten und Schädlinge (UNQS) am Pflanzgut nicht auftreten. Bestehen Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseines einer dieser UNQS werden Proben gezogen und zur Laboruntersuchung eingesandt. Für diese Schädlinge besteht keine Meldepflicht an die Behörde. Befallenes Pflanzmaterial darf NICHT in Verkehr gebracht werden.

Über die Freiheit des Pflanzguts von den nachstehenden Schädlinge hinaus, wird mit Ausstellung des Pflanzenpass bestätigt, dass zusätzlich für den Feuerbrand, die Apfeltriebsucht und den Birnenverfall weitere Detailbestimmungen eingehalten wurden. Diese betreffen insbesondere die Vorgangsweise im Falle eines beobachteten Auftretens der Krankheiten.

Bakterien und Phytoplasmen

  • Wurzelkropf (Agrobacterium tumefaciens)
  • Feuerbrand (Erwinia amylovora) --> siehe Detailinformationen
  • Rindenbrand (Pseudomonas syringae pv. syringae)
  • Apfeltriebsucht (Candidatus Phytoplasma mali): nur bei Apfel --> siehe Detailinformationen
  • Birnenverfall (Candidatus Phytoplasma pyri): nur bei Birne --> siehe Detailinformationen
  • Vektoren von Phytoplasmen
  • Birnblattsaugerarten (Psylla spp.): nur bei Birne und Quitte

Insekten

  • Blutlaus (Eriosoma lanigerum)

Pilze

  • Hallimasch (Armillariella mellea)
  • Bleiglanz (Chondrostereum purpureum)
  • Anthraknose (Glomerella cingulata)
  • Gloeosporium canker (Neofabraea alba und Neofabraea malicorticis)
  • Obstbaumkrebs (Neonectria ditissima)
  • Kragenfäule (Phytophthora cactorum)
  • Sclerophora pallida = Roesleria pallida --> bodenbürtiger Schadpilz an Wurzeln
  • Welkekrankheit (Verticillium albo-atrum und Verticillium dahliae)

Nematoden

  • Wurzelgallennematoden (Meloidogyne hapla und Meloidogyne javanica)
  • Freilebende Nematoden (Pratylenchus penetrans und Pratylenchus vulnus)

Viren und Viroide

Darüber hinaus dürfen folgende Viren und Viroide am Vermehrungsmaterial nicht auftreten:

  • Bei Apfel, Birne und Quitte: Apple chlorotic leaf spot virus, Apple rubbery wood agent, Apple stem grooving virus, Apple stem-pitting virus
  • Bei Apfel: Apple dimple fruit viroid, Apple flat limb agent, Apple mosaic virus, Apple scar skin viroid, Apple star crack agent; Fruit disorders bei Apfel: chat fruit, green crinkle, bumpy fruit of Ben Davis, rough skin], star crack, russet ring, russet wart
  • Bei Birne und Quitte: Pear bark necrosis agent, Pear bark split agent, Pear blister canker viroid, Pear rough bark agent, Quince yellow blotch agent