Prioritäre Schädlinge
Basierend auf einer Risikobewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wurden 20 Quarantäneschädlinge als Prioritäre Schädlinge festgelegt, für die im Falle einer Einschleppung die zu erwartenden wirtschaftlichen, ökologischen oder sozialen Folgen für die europäische Land- und Forstwirtschaft am schwerwiegendsten sind. Um ein wirksames und rechtzeitiges Vorgehen im Falle des Auftretens prioritärer Schädlinge zu gewährleisten gelten folgende Bestimmungen:
- in der ganzen EU gemeinschaftlich durchzuführende Erhebungen über das Vorhandensein
- Regeln wie im Falle eines Auftretens vorzugehen ist
- Verpflichtung zur Erstellung von nationalen Notfall- und Aktionsplänen
- Informationspflicht der Behörden an die Öffentlichkeit
Die vollständige Liste der prioritären Schädlinge ist in der delegierten Verordnung (EU) 2019/1702 zu finden. Nachfolgend werden die für Österreich bedeutenden land- und forstwirtschaftlichen Schädlinge vorgestellt.
Informationen zu ausgewählten prioritären Schädlingen
Bei folgenden fünf prioritären Schädlingen ist eine dauerhafte Ansiedlung in Österreich aufgrund der klimatischen Bedingungen (Wintertemperaturen unter dem Gefrierpunkt) oder dem Fehlen von Wirtspflanzen nicht möglich:
- Anastrepha ludens (Mexikanische Fruchtfliege)
- Bactrocera dorsalis (Orientalische Fruchtfliege)
- Bactrocera zonata (Pfirsichfruchtfliege)
- 'Candidatus Liberibacter africanus', 'Candidatus Liberibacter americanus' und 'Candidatus Liberibacter asiaticus' (Auslöser der Huanglongbing-Krankheit von Citrus)
- Phyllosticta citricarpa (Schwarzfleckenkrankheit bei Citrus)