Unternehmerleitlinie Gemüsesaatgut

Anforderungen an die Vermehrungsfläche und das Vermehrungsmaterial

Quarantäneschädlinge (QS)

Mit der Ausstellung und Anbringung des Pflanzenpasses wird bestätigt, dass die Pflanzen zu geeigneten Zeitpunkten kontrolliert wurden und frei von Quarantäneschädlingen sowie von Schädlingen sind, die durch Durchführungsbeschlüsse geregelt werden. Insbesondere beim Import aus Drittstaaten oder bei Zukauf von Saatgut aus Befallsgebieten in der EU besteht das Risiko der Einschleppung von QS. Die zwei relevanten QS bei geregelten Gemüsesaatgut sind das Jordanvirus (Tomate Brown Rugose Fruit Virus) bei Tomate/Paprika (unabhängig ob Gemüse- oder Ziersaatgut) und die Bakterielle Welke (Curtobacterium flaccumfaciens pv. flaccumfaciens) bei einigen Arten von Leguminosen (z.B. Phaseolus spp., Pisum sativum, Vicia faba). Nähere Informationen zu diesen Schädlingen und zu anderen relevanten QS finden Sie Richtlinie Landwirtschaft (veröffentlicht in den Amtlichen Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit).

Bei Verdacht des Auftretens eines Quarantäneschädlings nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Amtlichen Pflanzenschutzdienst Ihres Bundeslandes auf.

Für die Inverkehrbringung von Gemüsesaatgut innerhalb der EU sind die Bestimmungen der Richtlinie 2002/55/EG einzuhalten. Diese sind national im Saatgutgesetz 1997 idgF., der Saatgutverordnung 2006 idgF. sowie in den folgend angeführten Methoden für Saatgut und Sorten umgesetzt:

  • Methoden für Saatgut und Sorten gemäß § 5 Saatgutgesetz 1997 idgF - „Normen und Verfahren der repräsentativen Probenahme einschließlich Kontrolle der Kennzeichnung, Verpackung und Verschließung“
  • Methoden für Saatgut und Sorten gemäß § 5 Saatgutgesetz 1997 idgF. - Anforderungen an die Beschaffenheit und Methoden zur Bestimmung der Beschaffenheit von Saatgut

Diese Methoden sind in den Amtlichen Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit veröffentlicht und unter folgenden Link abrufbar: https://www.baes.gv.at/amtliche-nachrichten/kundmachungen/saatgutgesetz/

Standardsaatgut von Gemüse unterliegt keiner Zertifizierungspflicht. Die Verantwortung für die Einhaltung der Anforderungen für Gemüsesaatgut liegt beim Inverkehrbringer und wird im Zuge der Saatgutverkehrskontrolle gemäß risikobasiertem Kontrollplan überprüft. Von der Möglichkeit Gemüsesaatgut zu zertifizieren wird in Österreich aktuell kein Gebrauch gemacht. Das registrierte und ermächtigte Unternehmen prüft alle pflanzengesundheitlichen Anforderungen für Standardmaterial von Gemüsesaatgut.

Weitere geregelte Schädlinge (UNQS)

Über die Freiheit des Saatgutes von den oben genannten Schädlingen hinaus, wird mit Ausstellung des Pflanzenpasses bestätigt, dass die nachstehenden Detailbestimmungen für unionsgeregelte Nicht-Quarantäneschädlinge (UNQS) an den passpflichtigen Kulturen von Gemüsesaatgut eingehalten wurden. Diese betreffen insbesondere die Vorgangsweise im Falle eines beobachteten Auftretens dieser geregelten Schädlinge. Bestehen Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseines von UNQS werden Proben gezogen und zur Laboruntersuchung eingesandt. Für diese Schädlinge besteht keine Meldepflicht an die Behörde. Für befallenes Saatgut darf aber KEIN Pflanzenpass ausgestellt werden und es darf NICHT in Verkehr gebracht werden. Der Schwellenwert für das betreffende Gemüsesaatgut liegt bei 0 %, demzufolge besteht eine Null-Toleranz für das Vorhandensein dieser Schädlinge und Krankheiten in Saatgutpartien für die Ausstellung eines Pflanzenpasses.

Folgendes Gemüsesaatgut im Sinne der Richtlinie 2002/55/EG benötigt für die Verbringung und die Vermarktung (Handel) einen Pflanzenpass:

  1. Tomate (Solanum lycopersicum)
  2. Paprika, Pfefferoni (Capsicum annuum)
  3. Gartenbohne, Buschbohne, Stangenbohne (Phaseolus vulgaris)
  4. Feuerbohne, Prunkbohne (Phaseolus coccineus)
  5. Erbse, Markerbse, Schalerbse, Zuckererbse (Pisum sativum)
  6. Puffbohne, Dicke Bohne (Vicia faba)
  7. Zwiebel, Schalotte (Allium cepa)
  8. Lauch (Allium porrum)

Die Pflanzenpassbestimmungen in Bezug auf die geregelten Nicht-Quarantäneschädlinge sowie weitere Informationen sind in den jeweiligen Datenblättern pro passpflichtiger Kulturartengruppe als Anlagen angeführt:

    5. Erbse, Markerbse, Schalerbse, Zuckererbse (Pisum sativum)

    Insekten und Milben

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    6. Puffbohne, Dicke Bohne, Ackerbohne (Vicia faba)

    Insekten und Milben

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