Aktuelle Informationen

Jänner/Februar 2025

Änderung der Einstufung des Jordanvirus (ToBRFV)

Da eine Ausrottung bzw. Eindämmung des Jordanvirus (Tomato Brown Rugose Fruit Virus) nicht mehr möglich ist, wurde mit der neuen Durchführungsverordnung (EU) 2024/2970 die Einstufung als Quarantäneschädling seit 01.01.2025 aufgehoben. Dennoch bleiben Maßnahmen zur Sicherstellung von qualitativ hochwertigen Saat- und Pflanzgut aufrecht.

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Informationen zu Xylella fastidiosa wurden aktualisiert

Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1201 enthält Maßnahmen zum Schutz gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Xylella fastidiosa. Diese Bestimmungen wurden Ende 2024 überarbeitet. Es wurden u.a. weitere Hochrisikopflanzen geregelt und die Informationen zur Ausbreitung aktualisiert.

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Notfallpläne für prioritäre Schädlinge

In Österreich wurde in Kooperation mit den zuständigen Behörden und Diensten der spezifische Notfallplan für Rhagoletis pomonella und Conotrachelus nenuphar veröffentlicht. Der Notfallplan ist hier zu finden:

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EUPHRESCO III – Stakeholder-Umfrage für Zukunftsthemen im Bereich Pflanzengesundheit

Das EUPHRESCO-Netzwerk ist eine europäische Initiative zur Koordinierung von Forschung auf dem Gebiet der Pflanzengesundheit. Im Zuge des EUPHRESCO III Projektes wurde eine Stakeholder-Befragung durchgeführt, die es ermöglichte, prioritäre Themen für zukünftige Forschungsfelder, die wichtigsten regulierten Pflanzenschädlinge und erforderliche Aspekte im Bereich Pflanzengesundheit einzubringen sowie auch die größten Herausforderungen zu identifizieren.

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Phytosanitäre Bestimmungen über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen!

Aufgrund der rasanten Entwicklungen bei den Transportkapazitäten in den letzten Jahrzehnten ist der globale Handel zu einem immer bedeutenderen Wirtschaftsfaktor geworden. Damit verbunden kam es zu einem raschen Ansteigen der Anzahl neu eingeschleppter Schädlinge in die EU, viele von ihnen mit mittlerweile weiter Verbreitung in der EU. Ihre Bekämpfung führt nicht nur zu Ertragseinbußen, sondern auch zu einer Intensivierung der Pflanzenproduktion.

Um diesem Prozess in Zukunft effizienter entgegenwirken zu können, gilt seit dem 14. Dezember 2019 eine neue EU-Verordnung über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen, die VO (EU) 2016/2031. Diese Verordnung löste die bisher bestehende Richtlinie 2000/29/EG ab und dadurch ist es zu umfassenden Änderungen der pflanzengesundheitlichen Bestimmungen in der EU gekommen. Mit gezielteren Maßnahmen, u.a. mit einem Schwerpunkt auf dem Vorsorgeprinzip, und zusätzlichen Instrumenten sollen die Einschleppung und Verbreitung von neuen und besonders gefährlichen Schädlingen vermieden werden. Zusätzlich gelten auch harmonisierte Verfahren für amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten, festgelegt durch die neue Kontroll-VO (EU) 2017/625.

In Österreich sind Begleitmaßnahmen zur ordnungsgemäßen Durchführung der Verordnungen in einem neuen Pflanzenschutzgesetz und einer neuen Pflanzenschutzverordnung national festgelegt.

Die grundlegendsten Änderungen sind folgende:

Diese Bestimmungen tragen dazu bei, das Pflanzengesundheitssystem in der EU noch sicherer zu machen, um einen ausreichenden Schutz unserer heimischen Land- und Forstwirtschaft gewährleisten zu können.

Auf dieser Webseite werden laufend die wichtigsten Änderungen sowie die neuen Rechtsgrundlagen und weitere Informationen in Bezug auf die neuen phytosanitären Bestimmungen zur Verfügung gestellt werden.

Zum neuen Pflanzenpass-System wird hier ein Katalog mit häufig gestellten Fragen und Antworten (FAQs) zur Verfügung gestellt:

Für Unternehmer werden zur Ausstellung von Pflanzenpässen Leitlinien zur Verfügung gestellt. Diese dienen als Hilfestellung zur Erfüllung der Pflanzenpassbestimmungen bei der Produktion von Standard-Vermehrungsmaterial:

Die Rechtlichen Grundlagen zu den neuen phytosanitären Bestimmungen sind hier zu finden: