Aktuelle Informationen

Juli/August 2024

Neue Japankäfer-Meldeplattform

Über die neue AGES Japankäfer-Meldeplattform können verdächtige Käfer-Funde gemeldet werden, z. B. wenn ein möglicher Japankäfer im Garten oder bei Spaziergängen, auf Feldern, in Wiesen oder nach der Rückkehr vom Urlaub aus Italien oder der Schweiz im Auto entdeckt wird. Helfen Sie mit, rechtzeitig eine Ausbreitung von Popillia japonica zu verhindern und leisten Sie damit einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer heimischen Landwirtschaft!

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Pflanzen sind keine Urlaubsmitbringsel

Reisende sollen sich vor dem Urlaub beim Amtlichen Pflanzenschutzdienst beziehungsweise vor der Rückkehr nach Österreich oder in die EU informieren, bevor sie ein pflanzliches Urlaubssouvenir mit nach Hause nehmen. Es gelten strenge pflanzengesundheitliche Bestimmungen bei der Einfuhr von lebenden Pflanzen und Samen sowie frischen pflanzlichen Erzeugnissen wie beispielsweise Schnittblumen, Gemüse und Obst. Helfen Sie mit, keine gefährlichen Pflanzenkrankheiten oder Schädlinge einzuschleppen!

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EUPHRESCO – Das europäischen Forschungsnetzwerk für Pflanzengesundheit

Das EUPHRESCO-Netzwerk ist eine europäische Initiative zur Koordinierung von Forschung im Bereich der Pflanzengesundheit. Das Bestreben des Netzwerkes ist es, durch effektive Zusammenarbeit und koordinierte Maßnahmen. die Bewältigungsstrategien für Herausforderungen in der Pflanzengesundheit kontinuierlich anzupassen und zu verbessern.

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Neue phytosanitäre Bestimmungen über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen!

Aufgrund der rasanten Entwicklungen bei den Transportkapazitäten in den letzten Jahrzehnten ist der globale Handel zu einem immer bedeutenderen Wirtschaftsfaktor geworden. Damit verbunden kam es zu einem raschen Ansteigen der Anzahl neu eingeschleppter Schädlinge in die EU, viele von ihnen mit mittlerweile weiter Verbreitung in der EU. Ihre Bekämpfung führt nicht nur zu Ertragseinbußen, sondern auch zu einer Intensivierung der Pflanzenproduktion.

Um diesem Prozess in Zukunft effizienter entgegenwirken zu können, gilt seit dem 14. Dezember 2019 eine neue EU-Verordnung über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen, die VO (EU) 2016/2031. Diese Verordnung löst die bisher bestehende Richtlinie 2000/29/EG ab und dadurch ist es zu umfassenden Änderungen der pflanzengesundheitlichen Bestimmungen in der EU gekommen. Mit gezielteren Maßnahmen, u.a. mit einem Schwerpunkt auf dem Vorsorgeprinzip, und zusätzlichen Instrumenten sollen die Einschleppung und Verbreitung von neuen und besonders gefährlichen Schädlingen vermieden werden. Zusätzlich gelten auch harmonisierte Verfahren für amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten, festgelegt durch die neue Kontroll-VO (EU) 2017/625.

In Österreich sind Begleitmaßnahmen zur ordnungsgemäßen Durchführung der Verordnungen in einem neuen Pflanzenschutzgesetz und einer neuen Pflanzenschutzverordnung national festgelegt.

Die grundlegendsten Änderungen sind folgende:

Die neuen Bestimmungen tragen dazu bei, das Pflanzengesundheitssystem in der EU noch sicherer zu machen, um einen ausreichenden Schutz unserer heimischen Land- und Forstwirtschaft gewährleisten zu können.

Auf dieser Webseite werden laufend die wichtigsten Änderungen sowie die neuen Rechtsgrundlagen und weitere Informationen in Bezug auf die neuen phytosanitären Bestimmungen zur Verfügung gestellt werden.

Zum neuen Pflanzenpass-System wird hier ein Katalog mit häufig gestellten Fragen und Antworten (FAQs) zur Verfügung gestellt:

Für Unternehmer werden zur Ausstellung von Pflanzenpässen Leitlinien zur Verfügung gestellt. Diese dienen als Hilfestellung zur Erfüllung der Pflanzenpassbestimmungen bei der Produktion von Standard -Vermehrungsmaterial:

Die Rechtlichen Grundlagen zu den neuen phytosanitären Bestimmungen sind hier zu finden: