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Juli/August 2024
Neue phytosanitäre Bestimmungen über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen!
Aufgrund der rasanten Entwicklungen bei den Transportkapazitäten in den letzten Jahrzehnten ist der globale Handel zu einem immer bedeutenderen Wirtschaftsfaktor geworden. Damit verbunden kam es zu einem raschen Ansteigen der Anzahl neu eingeschleppter Schädlinge in die EU, viele von ihnen mit mittlerweile weiter Verbreitung in der EU. Ihre Bekämpfung führt nicht nur zu Ertragseinbußen, sondern auch zu einer Intensivierung der Pflanzenproduktion.
Um diesem Prozess in Zukunft effizienter entgegenwirken zu können, gilt seit dem 14. Dezember 2019 eine neue EU-Verordnung über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen, die VO (EU) 2016/2031. Diese Verordnung löst die bisher bestehende Richtlinie 2000/29/EG ab und dadurch ist es zu umfassenden Änderungen der pflanzengesundheitlichen Bestimmungen in der EU gekommen. Mit gezielteren Maßnahmen, u.a. mit einem Schwerpunkt auf dem Vorsorgeprinzip, und zusätzlichen Instrumenten sollen die Einschleppung und Verbreitung von neuen und besonders gefährlichen Schädlingen vermieden werden. Zusätzlich gelten auch harmonisierte Verfahren für amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten, festgelegt durch die neue Kontroll-VO (EU) 2017/625.
In Österreich sind Begleitmaßnahmen zur ordnungsgemäßen Durchführung der Verordnungen in einem neuen Pflanzenschutzgesetz und einer neuen Pflanzenschutzverordnung national festgelegt.
Die grundlegendsten Änderungen sind folgende:
- Erweiterte Anforderungen bei der Einfuhr von Pflanzen aus Nicht-EU-Ländern (Drittländer)
- Einfuhrverbote von Hochrisikopflanzen aus Drittländern
- Ausweitung der Pflanzenpasspflicht und Harmonisierung des Formates des Pflanzenpasses
- Stärkung der Eigenverantwortung von Unternehmern in Bezug auf die Ausstellung von Pflanzenpässen
- Erweiterung der Registrierungspflicht für Unternehmer
- Neueinstufung der Quarantäneschädlinge (gewöhnliche und prioritäre Unionsquarantäneschädlinge, Schutzgebiet-Quarantäneschädlinge, neu auftretende Schädlinge)
- Neues Konzept der unionsgeregelten Nicht-Quarantäneschädlinge
Die neuen Bestimmungen tragen dazu bei, das Pflanzengesundheitssystem in der EU noch sicherer zu machen, um einen ausreichenden Schutz unserer heimischen Land- und Forstwirtschaft gewährleisten zu können.
Auf dieser Webseite werden laufend die wichtigsten Änderungen sowie die neuen Rechtsgrundlagen und weitere Informationen in Bezug auf die neuen phytosanitären Bestimmungen zur Verfügung gestellt werden.
Zum neuen Pflanzenpass-System wird hier ein Katalog mit häufig gestellten Fragen und Antworten (FAQs) zur Verfügung gestellt:
Für Unternehmer werden zur Ausstellung von Pflanzenpässen Leitlinien zur Verfügung gestellt. Diese dienen als Hilfestellung zur Erfüllung der Pflanzenpassbestimmungen bei der Produktion von Standard -Vermehrungsmaterial:
Die Rechtlichen Grundlagen zu den neuen phytosanitären Bestimmungen sind hier zu finden: